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RATGEBER · STAND 16.10.2026
Handy kaputt: Wann die Reparatur nichts kostet (2026)
Ob du für die Reparatur zahlst, entscheiden der Zeitpunkt der Übergabe, die Garantiebedingungen und die Schadensursache. Kostenlos wird es vor allem über die Gewährleistung oder die Garantie. Für den Rest gibt es seit dem 31. Juli 2026 einen Reparaturanspruch gegen den Hersteller, der allerdings Geld kosten darf.
Gewährleistung: zuerst der Verkäufer
Die Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht. Sie richtet sich an den Verkäufer des Geräts, nicht automatisch an die Werkstatt, die es reparieren soll. Bei neuen Geräten kannst du Mängel zwei Jahre ab Übergabe geltend machen. In den ersten zwölf Monaten wird vermutet, dass die Ursache von Anfang an vorlag. Danach musst du das nachweisen.
Gedeckt sind Mängel, deren Ursache schon bei der Übergabe bestand. Ein Display, das erst nach dem Kauf bei einem Sturz springt, gehört in der Regel nicht dazu.
Quellen: Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 28.09.2026), Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 07.08.2026)
So läuft ein Gewährleistungsfall
Du entscheidest, ob der Verkäufer das Gerät repariert oder ersetzt. Die Kosten für Transport, Wege, Arbeit und Material trägt er. Verweigern darf er deine Wahl, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Setzt du eine angemessene Frist und sie läuft erfolglos ab, kannst du zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen.
Verweist dich der Verkäufer an den Hersteller, kannst du nach den Verbraucherzentralen darauf bestehen, dass er sich selbst um die kostenfreie Reparatur kümmert. Hast du das Gerät ab dem 31. Juli 2026 gekauft und wählst innerhalb der zwei Jahre die Reparatur statt des Ersatzes, verlängert sich die Gewährleistung von zwei auf drei Jahre.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 28.09.2026), Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 07.08.2026)
Garantie des Herstellers: freiwillig und oft begrenzt
Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung von Herstellern oder Händlern. Sie kommt zur Gewährleistung hinzu und ersetzt sie nicht. Die Garantieerklärung muss darauf hinweisen, dass deine gesetzlichen Rechte unentgeltlich sind und durch die Garantie nicht eingeschränkt werden.
Garantien sind oft begrenzt. Üblich ist laut Verbraucherzentralen, dass nur Ersatzteile abgedeckt sind und du den Einbau selbst zahlst. Lies die Garantieerklärung, bevor du die Garantie nutzt. Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist lohnt sich meist die Reklamation beim Verkäufer.
Quellen: Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 28.09.2026), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
Recht auf Reparatur: Stand 16. Oktober 2026
Die EU-Richtlinie 2024/1799 ist in Deutschland umgesetzt. Seit dem 31. Juli 2026 greift ein Reparaturanspruch gegen den Hersteller. Er gilt für bestimmte Produktgruppen, zu denen Smartphones, Tablets und schnurlose Telefone gehören, und nur, wenn dir keine Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer zustehen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Frist abgelaufen ist oder du den Schaden selbst verursacht hast.
Kostenlos ist die Reparatur nicht garantiert: Der Hersteller darf ein angemessenes Entgelt verlangen, ein Recht auf kostenlose Reparatur gibt es nicht. Frag deshalb beim Hersteller nach dem Preis, bevor du den Auftrag erteilst.
Das Recht gilt nicht für jedes Handy. Nach den Verbraucherzentralen müssen Hersteller Smartphone-Ersatzteile sieben Jahre lang vorhalten; diese Regel gilt seit dem 20. Juni 2025 und betrifft alle Geräte, die seitdem in Verkehr gebracht wurden. Ob dein älteres Modell darunter fällt, ist deshalb nicht sicher. Der Anspruch entfällt außerdem, wenn die Reparatur tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist. Im Zweifel fragst du den Hersteller.
Quellen: Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 07.08.2026), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
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Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026
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