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RATGEBER · STAND 16.10.2026

Handy-Reparatur: Kostenvoranschlag und Auftrag (2026)

Bei einer bezahlten Reparatur gelten die Regeln des Werkvertrags: Der Betrieb schuldet dir ein repariertes Gerät, du schuldest den vereinbarten Preis. Was am Ende gilt, steht im Auftrag. Deshalb lohnt es sich, vor der Abgabe ein paar Dinge zu klären und schriftlich festzuhalten.

Preis und Prüfung vor der Abgabe klären

Frag zuerst, ob schon die Prüfung etwas kostet. Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten. Nutzt der Betrieb das freiwillige Europäische Formular für Reparaturinformationen, muss er dich außerdem vor einer Diagnose über deren Kosten informieren.

Ein Kostenvoranschlag ist nicht verbindlich, es kann also teurer werden. Steigt der Preis um mehr als 15 bis 20 Prozent, muss der Betrieb dich nach Angaben der Verbraucherzentralen darauf hinweisen, und du kannst den Vertrag kündigen. Lass dir deshalb nach Möglichkeit eine Preisgrenze schriftlich bestätigen.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 10.12.2025)

Das Europäische Formular für Reparaturinformationen

Reparaturbetriebe können das Formular nutzen, müssen es aber nicht. Tun sie es, bekommst du es kostenlos, bevor du dich an den Reparaturvertrag bindest. Es nennt den Preis oder, wenn er sich vorab nicht berechnen lässt, die Berechnungsweise samt Höchstpreis.

Auch ohne Formular lohnen sich diese Fragen vor der Abgabe: Was kostet es höchstens? Wie lange dauert es? Gibt es ein Ersatzgerät? Wie lange gilt das Angebot?

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)

Ersatzteile: Original, gebraucht oder kompatibel

Das Gesetz nennt vier Arten von Ersatzteilen: Originalteile, gebrauchte, kompatible und 3-D-gedruckte Teile. Für Geräte, die unter das Recht auf Reparatur fallen, dürfen Hersteller den Einsatz dieser Teile durch unabhängige Reparaturbetriebe nicht behindern. Voraussetzung ist, dass die Teile rechtlich in Ordnung sind, etwa bei Produktsicherheit und geistigem Eigentum.

Welche Teileart besser oder günstiger ist, geht aus den hier genannten Quellen nicht hervor. Preis und Qualität sind deshalb eine Frage an den Betrieb. Entscheidend ist, was im Auftrag steht: Ein Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Lass die Teileart deshalb ausdrücklich eintragen.

Hat schon eine andere Werkstatt oder eine andere Person dein Gerät repariert? Dann darf der Hersteller eine Reparatur im Rahmen des Rechts auf Reparatur nicht allein deshalb ablehnen.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)

Nach der Reparatur: Abnahme und Gewährleistung

Auf die Reparatur selbst hast du eigene Mängelrechte, getrennt von der Gewährleistung für das Gerät. Das Gesetz sieht dafür zwei Jahre ab der Abnahme vor. Eine Klausel in den Geschäftsbedingungen, die diese Frist auf unter ein Jahr drückt, ist unwirksam. Lies deshalb die Auftragsbedingungen und hebe Auftrag und Rechnung auf: Sie belegen den Tag der Abnahme.

Prüfe das Gerät beim Abholen, bevor du es abnimmst: Funktioniert alles, was repariert wurde? Kennst du bei der Abnahme schon einen Mangel, stehen dir wichtige Mängelrechte nur zu, wenn du sie dir dabei vorbehältst. Sag das ausdrücklich und lass es auf dem Beleg vermerken.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)

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Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026

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